AGB H2Ö Schwimmschule & Mehr
§ 1 Anmeldung
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Kursen mit der Schwimmschule H2Ö & Mehr.
Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich.
Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Bei Austritt / Kursabbruch aus dem laufenden Kursbetrieb wird keine Kursgebühr zurückerstattet.
Sollte ein Kurs nicht Zustande kommen, da sich nicht genügend Teilnehmer angemeldet haben, wird die schon gezahlte Kursgebühr zurückerstattet. Die Teilnahme am Kurs geschieht in eigener Verantwortung.
§ 2 Erkrankungen
Versäumte Stunden, aufgrund von Krankheit, können leider nicht nachgeholt werden.
§ 3 Kursgebühr
Die Kursgebühr muss zum Kursbeginn bezahlt sein, ansonsten wird eine Mahngebühr in Höhe von 5 € fällig. Die Kursgebühr muss 14 Tage vor Kursbeginn überwiesen werden. Die Kontonummer wird nach Anmeldung per E-Mail zugesandt.
§ 4 Rücktritt
Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Kursbeginn wird eine Pauschale von 25 € einbehalten, sollten Sie allerdings für Ersatz sorgen verzichten wir auf die Pauschale.
§ 5 Versäumnis
Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr berechnet. Die Abmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen.
§ 6 Beschädigungen
Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der den Schaden verursacht hat. (Eltern haften für Ihre Kinder).
§ 7 Haftung
Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmschule H2Ö & Mehr keine Haftung.
§ 8 Absage
Ist eine Durchführung des Kurses oder des sonstigen Angebotes etwa wegen technischen Defektes, Krankheit des Kursleiters oder wegen sonstiger zwingender Gründe nicht möglich, werden die Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall informiert. Es verlängert sich in diesem Fall die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung. Ersatztermine werden seitens der Schwimmschule angeboten oder es wird eine Vertretung benannt.
§ 9 Gesundheit und Mitteilungspflicht
Mit der Anmeldung zu den Kursen bzw. den sonstigen Angeboten wird bestätigt, dass der Teilnehmer keine schwerwiegenden Erkrankungen, insbesondere keine ansteckende Krankheiten oder körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen hat, die einer Teilnahme des Kurses bzw. Inanspruchnahme der sonstigen Angebote entgegenstehen.
Die Schwimmschule H2Ö & Mehr übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund der unterlassenen Mitteilung oder bewusst falscher Mitteilung entstehen. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Teilnehmer Ausschlussgründe selbst nicht bekannt und auch nicht für die Schwimmschule erkennbar waren. Bei Zweifeln über die Tauglichkeit zum Besuch des gewünschten Kurses oder der Inanspruchnahme des sonstigen Angebotes ist vorab eine (Fach)ärztliche Stellungnahme einzuholen. Ein Schwimmverbot gilt u.a. beifolgenden Erkrankungen:
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Ansteckende Kinderkrankheiten (Masern, Windpocken, Hand-Mund-Fuß Erkrankung)
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Fieber
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Entzündungen von Augen, Ohren, Nasen- und Nebenhöhlen
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Magen- Darminfektionen und Durchfall
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Ansteckende Hauterkrankungen
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Nach Impfungen
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COVID 19 / SARS CoV-2 Symptome
§ 10 Hausordnung
Der Hausordnung der jeweiligen Schwimmeinrichtung/ Einrichtung ist Folge zu leisten, das betrifft in Bädern insbesondere Badekappenpflicht – wenn eine Vorliegt.
Aus Datenschutzgründen ist das Fotografieren und Filmen im Kurs NICHT erlaubt.
§ 11 Aufsichtspflicht
Die Schwimmschule H2ö & Mehr hat die Aufsichtspflicht innerhalb der Kurse. Sie haftet für die Zeit des Schwimmkurses im Wasser bzw. der Kurse/ Veranstaltung. Vor Kursbeginn und nach Kursende ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten ihre Kinder zu beaufsichtigen. Bitte lassen Sie Ihr Kind vor und nach Kursende im Schwimmbad/ in den Kursräumen nie unbeaufsichtigt. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung, wenn den Kindern vor Kursbeginn und nach Kursende im Schwimmbad etwas passiert.
Ausnahmen: Kindergartenkooperationen - Hier beginnt die Aufsichtspflicht bei Abholung der Kinder in der Einrichtung bis zur Rückkehr.
Entsprechendes gilt für Erwachsene. Den Anweisungen des Kursleiters ist unbedingt Folge zu leisten, anderenfalls wird keine Haftung für etwaige Schäden übernommen. Widersetzt sich der Teilnehmer erheblich oder wiederholt den Anweisungen des Kursleiters/Schwimmlehrers und kann dadurch die Sicherheit des Schwimmschülers oder der anderen Kursteilnehmer nicht mehr gewährleistet werden, oder führt die Störung dazu, dass der Kurs nicht planmäßig abgehalten werden kann, ist der Kursleiter befugt, den entsprechenden Teilnehmer unverzüglich des Kurses, auch hinsichtlich etwaiger noch ausstehender Kurstermine, zu verweisen. Eine Erstattung der Kursgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Schwimmschule H2Ö & Mehr behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor. Jeder Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte oder Begleiter trägt für sich selbst Verantwortung außerhalb des Beckens, etwa im Bereich der Umkleiden oder auf dem Weg zum Becken und wieder zurück, eine Haftung der Schwimmschule ist hier ausgeschlossen. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Hygiene
Das Betreten des Schwimmbereichs mit Straßenschuhen ist aus Hygienischen Gründen nicht gestattet.
Ebenfalls ist das Essen und Trinken in der Schwimmhalle/ in den Kursräumen sowie der Umkleide nicht erlaubt.
Bitte Entsorgen Sie Ihren Müll in den entsprechenden Müllbehältern.
§ 13 Corona/ Ansteckende Krankheiten/ Pandemien
Durch Corona und den sonstigen "Pandemien", kann es sein, dass ein Kurs unterbrochen werden muss. Dieser wird dann schnellstmöglich fortgesetzt sobald die offiziellen Freigaben der verantwortlichen Behörden erfolgen. Alle Buchungen behalten ihre Gültigkeit. Auch eine Umlegung der Kurse in ein anderes Schwimmbad/ Kursort sind möglich.
Zum Schutz unserer Teilnehmer und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des
Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Das Schutz- / und Hygienekonzept der Schwimmschule H2Ö & Mehr erhalten sie zu Ihrer Kursanmeldung per E-Mail.
Ausschluss von Personen mit Covid-19-Risiko:
Die Kursteilnehmer/ Erziehungsberechtigten erklären mit Ihrer "Ankunft" zu den Kursen, dass Sie das vorhandene Schutz-/ und Hygienekonzept der Schwimmschule H2Ö & Mehr zur Kenntnis genommen haben und diesen bei der Anmeldung per E-Mail erhalten haben. Personen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie individuellen Beschränkungen, Reise- oder Kontaktbeschränkungen unterliegen, sind von der Teilnahme an den Kursen der Schwimmschule H2Ö & Mehr ausgeschlossen.
Die Schwimmschule H2Ö & Mehr behält sich vor, diese Personen von der Kursteilnahme auszuschließen und den Eintritt hierzu zu verweigern. Die Teilnehmer haften für Schäden, die aufgrund von derartigen Ausschlüssen entstehen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.